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21.05.2012

FAQ: Die Nuklearaktivitäten Irans


Iran und IAEA

Gelegentlich äußerten sich hochrangige iranische Politiker dahingehend, dass sich die IAEA von bestimmten Ländern instrumentalisieren ließe. Eine Reihe von nicht-iranischen Diplomaten haben ähnliche Bemerkungen verlauten lassen. Will man einen differenzierten Blick auf die Aktivitäten der Islamischen Republik Iran im Kontext des so genannten Atomstreits werfen, dann ist eine inhaltliche Betrachtung der hinter der Behauptung stehenden Argumente vonnöten. Eine kategorische Abweisung der Vorwürfe ohne detaillierte Überprüfung ist genauso irrational wie deren unreflektierte Akzeptanz. Irananders publiziert heute eine Pressemitteilung der Botschaft Irans in Berlin, die in aller Ausführlichkeit die Sicht Teherans zu den juristischen Hintergründen des Atomstreits darlegt. Besonderes Interesse verdient der Teil der Mitteilung, der eine Illegalität der UN-Resolutionen nachweisen möchte.

F1: Hat die IAEA nach mehr als 4000 Manntage* gründlicher Inspektion in Iran, die in der Geschichte der IAEA beispiellos ist, auch nur ein einziges Gramm Uran gefunden, das für militärische Zwecken abgezweigt wurde?

A1: Nein. Lesen Sie bitte alle Berichte des derzeitigen und früheren Generaldirektors an den Gouverneursrat.

F2: Hat die IAEA bis 2003 angeblich von Iran nicht gemeldete Aktivitäten und nukleares Material gefunden, das für militärische Zwecke abgezweigt wurde?

A2: Nein. Das gesamte nukleare Material wurde der IAEA gemeldet. Lesen Sie bitte alle Berichte der IAEA aus den Jahren 2003 und 2004 an den Gouverneursrat.

F3: War Iran vor 2003 gesetzlich verpflichtet, die Anreicherungsanlage in  Natanz zu melden?

A3: Nein. Denn die Anreicherungsanlage in Natanz hatte vor 2003 kein nukleares Material erhalten, darum war Iran nicht verpflichtet, sie zu melden, wenn man bedenkt, dass Iran den modifizierten Kode 3.1 der ergänzenden Vereinbarung des umfassenden Sicherungsabkommens zum Atomwaffensperrvertrag vor 2003 noch nicht unterschrieben hatte.

F4: War Iran vor 2003 gesetzlich verpflichtet, den Schwerwasser-Forschungsreaktor in Arak (IR40) zu melden?

A4: Nein, denn IR40 hatte bis 2003 noch kein nukleares Material erhalten, darum war Iran nicht verpflichtet, ihn zu melden, wenn man bedenkt, dass Iran den modifizierten Kode 3.1 der ergänzenden Vereinbarung bis 2003 noch nicht unterschrieben hatte.

F5: War Iran nach dem umfassenden Sicherungsabkommen zum Atomwaffensperrvertrag (CSA) bis 2003 verpflichtet, seine Schwerwasser-Produktionsanlage in Arak zu melden?

A5: Nein, denn Schwerwasser und dessen Produktion waren nicht Gegenstand des CSA. Iran begann mit der Erfüllung des Zusatzprotokolls im Jahre 2003.

F6: War Iran bis 2003 gesetzlich verpflichtet, seine Uranumwandlungsanlage (UCF) zu melden?

A6: Nein, denn die UCF hatte bis 2003 noch kein nukleares Material erhalten, darum war Iran nicht verpflichtet, sie zu melden, wenn man bedenkt, dass Iran den modifizierten Kode 3.1 der ergänzenden Vereinbarung bis 2003 noch nicht unterschrieben hatte.

F7: War Iran vor 2003 gesetzlich verpflichtet, Uranminen – einschließlich Ghachin und Saghand – zu melden?

A7: Nein, denn Iran hatte bis 2003 das Zusatzprotokoll noch nicht unterschrieben und noch nicht erfüllt.

F8: Hat die IAEA an militärischen Orten wie PARCHIN oder LAVIZAN-SHIAN, von denen behauptet wird, sie gehörten zu einem Atomwaffenprogramm, nukleares Material und Nuklearaktivitäten – wie z.B. Urananreicherung – entdeckt, nachdem die IAEA eine gründliche Inspektion einschließlich Probeentnahme und –analyse vorgenommen hatte?

A8: Nein. In der Presseerklärung des Generaldirektors über Iran vom 6. März 2006 hieß es: "Was die Transparenz betrifft, so glaube ich in meinem Bericht den Zugang zu militärischen Orten erwähnt zu haben, wir haben kürzlich Zugang zu einigen militärischen Orten erhalten – zu Parchin, Lavisan, Shian, zu "Dual Use"-Ausrüstung, um Leute zu interviewen. Dies geht über das Zusatzprotokoll hinaus, ist jedoch für uns wichtig, um die Geschichte des Programms zu rekonstruieren." Am 15. November 2004 berichtete der Generaldirektor, dass die IAEA eine Genehmigung zur Besichtigung des Militärkomplexes Lavisan-Shian erhalten hatte, wo sie Proben aus der Umgebung entnahm. Schließlich stand außerdem in § 102 des Berichts des Generaldirektors (GOV/2004/83): "Die aus der Vegetation und aus dem Boden der Anlage von Lavisan-Shian entnommenen Proben wurden analysiert, und es lässt sich daraus kein nukleares Material nachweisen." Mehr Informationen findet sich in den Dokumenten GOV/2005/87 vom 18. November 2005 und GOV/2006/15 vom 27. Februar 2006.

F9: Hat die IAEA in ihrem gemeinsam vereinbarten Arbeitsplan (INFCIRC/711) erklärt, dass sie keine anderen Fragen hat außer den im Jahre 2007 aufgelisteten?

A9: Ja. § 4 des Arbeitsplans INFCIRC/711 besagt: "Diese Modalitäten decken alle verbleibenden Fragen ab, und die IAEA hat bestätigt, es gebe keine verbleibenden Fragen und Zweideutigkeiten in Bezug auf das frühere Nuklearprogramm und die früheren Nuklearaktivitäten Irans.

F10: War die IAEA nach dem Arbeitsplan verpflichtet, Iran Dokumente über die "angeblichen Studien" zu übergeben?

A10: Ja. In § III heißt es: "Die IAEA wird Iran jedoch Zugang zu den in ihrem Besitz befindlichen Dokumenten gewähren, die das Projekt "Grünes Salz", die Tests hochexplosiven Materials und die Raketen mit der Fähigkeit, in die Erdatmosphäre einzutreten, betreffen."

F11: Ist die IAEA Ihrer Verpflichtung nachgekommen, Iran die angeblichen Dokumente zu übergeben?

A11: Nein. Lesen Sie bitte den Bericht des ehemaligen Generaldirektors an den Gouverneursrat, in dem er zurecht kritisierte, dass das Land, das der IAEA angeblich Dokumente übergeben hatte, der IAEA nicht gestattete, diese Iran auszuhändigen.

F12: Hat die IAEA die Authentizität des Materials über die "angeblichen Studien" bestätigt?

A12: Nein. Lesen Sie bitte den Bericht des ehemaligen Generaldirektors an den Gouverneursrat, in dem er die Authentizität in Frage stellte. Der Generaldirektor erwähnte außerdem ausdrücklich, dass in den "angeblichen Studien" kein nukleares Material und keine nuklearen Aktivitäten genannt worden seien.

F13: Wozu war Iran nach dem Dokument INFCIRC/711 über die "angeblichen Studien" verpflichtet?

A13: § III dieses Dokuments, worüber zwischen Iran und der IAEA verhandelt und ein Abkommen erzielt und das anschließend vom Gouverneursrat ratifiziert wurde, besagt: "Als Zeichen des guten Willens und der Zusammenarbeit mit der IAEA wird Iran nach Erhalt aller diesbezüglicher Dokumente diese prüfen und der IAEA seine Einschätzung mitteilen."

F14: War Iran nach dem Arbeitsplan zu Versammlungen, Interviews, Inspektionen oder Probeentnahmen, die die angeblichen Studien betreffen, verpflichtet?

A14: Nein. Wie in Antwort 12 bereits erläutert, war Iran lediglich verpflichtet, über seine Einschätzung Auskunft zu geben. Iran hat bereits vor mehr als 3 Jahren seine 117 Seiten lange Einschätzung abgegeben, doch die IAEA ist ihrer Verpflichtung zum Abschluss des Arbeitsplans nicht nachgekommen. Nach § IV des Arbeitsplans einigten sich die IAEA und Iran darauf, dass nach Erfüllung des o.g. Arbeitsplans und der vereinbarten Modalitäten zur Lösung der noch bestehenden Probleme die Umsetzung des Sicherungsabkommens in Iran routinemäßig ablaufen werde.

Hinweis: Anstelle den Arbeitsplan abzuschließen, stellte das Sekretariat neue Behauptungen über eine sogenannte "mögliche militärische Dimension" auf, obwohl es in § IV des Arbeitsplans bestätigt hatte, es gebe "keine verbleibenden Fragen und Zweideutigkeiten in Bezug auf das frühere Nuklearprogramm und die früheren Nuklearaktivitäten Irans".

F15: Hat Iran das Zusatzprotokoll erfüllt?

A15: Ja. Lesen Sie bitte die vor 2006 herausgegebenen Berichte des ehemaligen Generaldirektors.

F16: Hat Iran den modifizierten Kode 3.1 der ergänzenden Vereinbarung zum umfassenden Sicherungsabkommen erfüllt?

A16: Ja. Bitte lesen Sie den vor 2006 herausgegebenen Bericht des ehemaligen Generaldirektors.

F17: Seit wann hat Iran die freiwillige Erfüllung des Zusatzprotokolls und des modifizierten Kodes 3.1 ausgesetzt und warum?

A17: Das iranische Parlament verabschiedete die Aussetzung der freiwilligen Erfüllung des Zusatzprotokolls und des modifizierten Kodes 3.1 (nach zweieinhalb Jahren), weil das technische Atomprogramm Irans im Jahre 2006 ohne gesetzliche Rechtfertigung dem UN-Sicherheitsrat übergeben wurde. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass das Zusatzprotokoll kein rechtlich bindendes Instrument ist und der modifizierte Kode 3.1 lediglich eine Empfehlung des Gouverneursrats und kein integraler Bestandteil des CSA war.

F18: Ist das gesamte nukleare Material in Iran gemeldet, und garantiert das Sicherungsabkommen seine weitere friedliche Nutzung?

A18: Ja. Bitte lesen Sie den Jahresbericht zur Erfüllung des Sicherungsabkommens (SIR).

F19: Hat Iran zugestimmt, unangekündigte Inspektionen zu gewähren?

A19: Ja. Mehr als 100 unangekündigte Inspektionen, sogar die erst zwei Stunden vorher angekündigten, sind bereits erfolgreich durchgeführt worden.

F20: Warum betrachtet Iran die Resolutionen des Gouverneursrates und des UN-Sicherheitsrates als illegal?

A20: Es gibt mindestens 5 legale Gründe dafür, dass die Resolutionen illegal sind:

1. In Artikel 12C der Satzung der IAEA heißt es: Wenn die Inspektoren erkennen, dass die Auflagen nicht erfüllt wurden, sollen sie dem Generaldirektor Bericht erstatten. Anschließend soll der Generaldirektor dem Gouverneursrat die Angelegenheit berichten. Der Gouverneursrat wiederum berichtet den Mitgliedstaaten und dem UN-Sicherheitsrat. Im Falle Irans wurde nie so vorgegangen. Nachdem die Angelegenheit im Gouverneursrat 2003 zur Sprache gekommen war, behaupteten ca. 3 Jahre später einige Mitglieder des Rates, die Auflagen seien vor 2003 nicht erfüllt worden. Der Generaldirektor gebrauchte jedoch nicht den juristischen Terminus "non-compliance" (Nichterfüllung), sondern er benutzte den Terminus "failures" (Versäumnisse), wie er auch für andere Länder, die das CSA erfüllen, verwendet wird. Nach dem CSA werden Angelegenheiten nach korrektiven Maßnahmen abgeschlossen. Der ehemalige Generaldirektor berichtete über alle von Iran unternommenen korrektiven Maßnahmen.

2. Der Artikel 12C, auf den sich die Resolutionen des Gouverneursrates bezogen, spricht von "Empfänger-Mitgliedstaaten", die nukleares Material, das sie von der IAEA erhielten, missbraucht haben. Iran hat niemals nukleares Material erhalten, auf das sich die relevanten Artikel der Satzung beziehen.

3. Wenn die IAEA nach der Satzung und dem CSA herausfindet, dass nukleares Material für militärische Zwecke abgezweigt wird, wird der UN-Sicherheitsrat darüber informiert. In allen Berichten des ehemaligen und des gegenwärtigen Generaldirektors wurde erklärt, es gebe keinen Nachweis für eine Abzweigung nuklearen Materials.

4. Wenn nach dem CSA ein Mitgliedstaat Inspektoren die Einreise ins Land verweigert, so dass die IAEA ihre Aktivitäten zur Wahrheitsfindung nicht durchführen kann, wird der UN-Sicherheitsrat darüber informiert. Alle Berichte, die der Generaldirektor ab 2003 verfasst hat, erklären eindeutig, dass die IAEA ihre Wahrheitsfindung in Iran fortsetzen kann.

5. Die von 2003 bis 2006 von der EU3 gegen Iran erlassenen Resolutionen betrachteten die Aussetzung der Urananreicherung durch Iran als eine nicht juristisch bindende, freiwillige und vertrauensbildende Maßnahme. Darum stand die vom Gouverneursrat erlassene Resolution, die iranische Atomfrage an den UN-Sicherheitsrat zu übergeben, nachdem Iran sich entschlossen hatte, die freiwillige Aussetzung der UCF-Aktivitäten zu stoppen, zu 100 Prozent im Widerspruch zu seiner eigenen vorigen Resolution. Als die EU3 2006 dem Gouverneursratpolitisch motivierte Resolutionen gegen Iran vorschlug, um den UN-Sicherheitsrat mit in die technische Angelegenheit einzubeziehen, für die die IAEA zuständig ist, waren die Aktivitäten zur Urananreicherung in Natanz noch freiwillig ausgesetzt!

Letzte Frage an friedliebende Menschen: Sollen wir aufgrund der oben genannten Fakten der IAEA – der einzigen internationalen, technischen Organisation, die den Auftrag hat, sich für die friedliche Nutzung der Kernenergie für Frieden und Wohlstand in der ganzen Welt einzusetzen – erlauben, sich weiterhin von einigen wenigen Ländern instrumentalisieren zu lassen, die das Ziel haben, sie in einen Wachhund der Vereinten Nationen, eine ergänzende Körperschaft des UN-Sicherheitsrates zu verwandeln und Entwicklungsländer ihres unveräußerlichen Rechtes auf die friedliche Nutzung der Kernenergie, die in der Satzung der IAEA verankert ist, zu berauben?


*Wenn bei einer insgesamt 8-stündigen Zugang zu eine Anlage zwei Inspekteure beteiligt sind, berechnet die IAEA es als 2 Manntage, bei drei Inspekteuren 3 Manntage usw.. Wenn ein Inspekteur jeweils zweimal 4 Stunden Zugang zu einer Anlagen hat, berechnet die IAEA es als insgesamt 1 Manntag.


Le Mec22-05-12

Sehr schön und danke an Irananders für die Veröffentlichung dieser Mitteilung. Die Ignoranz der Mainstream-Presse gegen diese Pressemitteilung ist unglaublich. Man kriegt es in Deutschland nicht einmal hin die iranische Sichtweise ganz objektiv darzustellen. Bei Irananders lese ich Artikel aus US-amerikanischen Think-Tanks, aber auch solche Mitteilungen. Danke, dass Ihr wirklich immer beide Seiten beleuchtet!

Abdullah atTawil22-05-12

Den Worten von Le Mec schließe ich mich an. Diese Pressemitteilung beweist mal wieder, dass die IRI mit überzeugenden Worten streitet statt mit Kriegsgeschrei wie ihre Gegner. Wer die Wahrheit auf seiner Seite hat kann es sich auch leisten. So wird die IRI, in schā'a llāh, am Ende einen triumphalen Sieg erringen und als gleißender Stern den Völkern dieser Welt als Wegweiser dienen. Allahu akbar!

Christoph Hörstel22-05-12

Irananders hat hier gewichtige Argumente zusammengetragen. Dass diese in der westlichen Politik und ihren großen Medien nicht vorkommen, spricht nicht gegen den Iran - sondern gegen diese Politik und diese Medien.

Bautz30-05-12

Was ist daran kontrastreich und differenziert?

Enttäuschung.

Le Mec@Bautz01-06-12

Offenbar haben Sie nicht gelesen, dass es sich hier um eine Pressemitteilung der iranischen Botschaft handelt. Natürlich gibt diese einseitig die Sicht der Islamischen Republik Iran wieder. Differenzieren heißt sich jede Seite anhören. Kontrastreich heißt, jede Seite in ihren Details anhören.





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